Peter Paul Schweitzer

 

Über die Verantwortung der Kirchen für die Hexenverfolgungen,

auch für die in der Neuzeit

 

Hubert Hecker hat unter dem Titel ‚Gedenken an die Hexenverfolgungsopfer vor 400 Jahren‘ in der in Hadamar erscheinenden Heimatpost im Oktober letzten Jahres die kommunalen Vertretungen aufgefordert, der in den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen um ihr Leben gekommenen Frauen und Männer in angemessener Weise zu gedenken und sie zu rehabilitieren. Nach dem Vorbild der Stadt Köln würde dies auch den heimischen Bürgerschaftsvertretungen gut anstehen,

Er begründete seine Aufforderung damit, dass die von ihm dann näher dargestellten Prozesse und Hinrichtungen von Bürgern durch ungerechtfertigte Beschuldigungen ausgelöst worden seien, die Prozesse von Bürgergerichten und Amtspersonen abgewickelt und die Hinrichtungen von Bürgern ausgeführt worden seien.

Die eigentliche Zielsetzung Heckers ist dabei wohl weniger eine Rehabilitation der Opfer, als vielmehr der Ansicht entgegenzuwirken, die europäische Hexenverfolgung sei ein Akt der kirchlichen Inquisition im Mittelalter gewesen, wie Hecker in der Einleitung selbst verrät, weil das kürzlich ein prominenter Linker aus dem heimischen Raum vorurteilt habe.

 

Aus alt-germanischem Aberglauben

Richtig ist zwar, dass hier im heimischen Raum aus dem früheren Mittelalter bis auf Einzelvorkommnisse kaum Verfolgungen von Hexen- oder Zauberern bekannt sind. Das muss nicht heißen, dass es sie nicht gab, denn im Mittelalter wurden Strafverfahren meist nicht protokolliert sondern nur mündlich verhandelt und oft genug spurlos exekutiert. Sie waren aber wohl kein öffentliches Problem, denn seit 782 Karl der Große unter den Kapitularen von Paderborn verfügt hatte,

  1. Wenn jemand, vom Teufel betrogen, nach der Heiden Sitte glauben sollte, ein Mann oder ein Weib sei behext und deswegen sie verbrennt, der soll es mit dem Leben büßen.

waren solche Vorgänge öffentlich tabu, nachdem dieses auf dem jährlichen Maifeld verkündete Kapitular durch die Walt- und Sendboten im ganzen Reich verkündet war. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass auch für den Lahngau dies geschah, wenn nicht noch in Malmeneich unter der Gerichtsboteneiche, die dem Ort seinen Namen gab, so spätestens am Reckenforst bei Dietkirchen, wo auf dem Boden eines königlichen Forstes an freier Reichsstraße das von Ratinburgii besetzte Landgericht für den Lahngau als höchstes Gericht zusammenkam.

Nun bedeutet das aber nicht, dass im 8. und 9. Jahrhundert die dem Hexenwesen zugrunde liegenden Auffassungen, es gäbe ein Zusammenwirken von Mensch und Teufel zum eigenen oder anderer Schaden, nicht fortgelebt hätten. Wie die Abschwörformeln in den altdeutschen Taufgelöbnissen beweisen, so etwa dessen altfränkische Fassung aus dem 8./9. Jh. , war das keineswegs der Fall:

Forsahhistu unholdun? - Ih forssahhu. – Schwörst du dem Unhold (Teufel) ab? Ich schwöre ab.

Forsahhistu unholdun uuerc indi uuillon ? - Schwörst du des Teufels Werk und Willen ab? - Ich schwöre ab.

Forsahhistu allem them bluostrum indi den gelton indi den gotum, thie im heidene man zi bluostrum indi zi geldom enti zi gotum habent? - Ih forsahhu. -

Schwörst du allen Opfergaben und -bräuchen und den Göttern ab, die dem heidnischen Mann als Opfergaben und Bräuchen und Gottheit Geltung haben ? - Ich schwöre ab.

Solchem Akt des Abschwörens folgte das Bekenntnis zum christlichen Gott und Glauben – von Rechtsexperten immer schon als Treueid auf einen neuen Herrn nach germanischem Recht interpretiert:

Gelôbistu du in Gott almehtigan fadaer? ...

In ihrem Taufgelöbnis sahen Franken und Sachsen einen Herrenwechsel, im altsächsischen Taufgelöbnis wurden sogar die alten Götter, die nun zu Unholden erklärt wurden, aufgezählt und bei ihren Namen genannt:

… end ec forsacho allum diaboles uuercum and uuordum.

Thunaer ende Uuôden ende Saxnôte ende allen thêm unholdum

thê hira genôtas sint. -

… und ich widersage allen Werken und Worten des Teufels

Donar und Wodan und Saxnot und allen den Unholden,

die ihre Genossen sind.

 

Im Hohen Mittelalter ist die allgemeine Rechtsauffassung dann von der weisen Haltung Karls des Großen auch offiziell abgewichen, zumal nachdem der Sachsenspiegel des Heike von Repkow 1220-1230 im 2. Buch Artikel 14 §7 bestimmte:

Welk kersten man oder wif ungelovich is. unde mit tovere ümme gat. unde mit vorgifnisse.unde des vorwunnen wert. den scal men up ener hord bernen –

Welcher Christen-Mann oder -Weib ungläubig ist oder mit Zauberern umgeht oder mit Giftmischerei und dessen überwunden wird, den soll man auf einem Scheiterhaufen verbrennen.

Dem folgte der Schwabenspiegel – und damit der Südwesten des deutschen Sprachraums, in dem und von dem aus sich vom 14. Jahrhundert an die Fälle von Hexenverfolgungen zunehmend verbreiteten.

 

Eine Urschuld der christlichen Germanenmission

Aus heutiger Sicht war das eine Folge der von der römischen Kurie forcierten mit Hilfe der angelsächsischen und deren frühmittelalterlich nachfolgenden Missionsbemühungen unter den germanischen Stämmen, die um rascherer Erfolge willen mehr auf äußerliche als innere Bekehrung, mehr auf schnelle Einwilligung als auf nur mühsam erreichbare Gesinnungs- und Vorstellungsänderungen setzte. Als Beleg hier ein Textstück aus einem Brief Papst Gregors vom !8.7. 603 an Abt Mellitus, überliefert von Beda dem Großen:

… dass die Heiligtümer der Götzen bei diesem Volk keineswegs zerstört werden sollen, dass Wasser geweiht und in diesen Heiligtümern versprengt, dass Altäre gebaut, Reliquien niedergelegt werden. Denn wenn diese Heiligtümer gut gebaut sind, müssen sie notwendigerweise vom Dämonenkult in die Verehrung des wahren Gottes verwandelt werden, damit dieses Volk … mit mehr Zutrauen an den Orten zusammenkommt, an die es gewöhnt ist. Und da sie viele Rinder als Opfer für die Dämonen zu schlachten pflegen, muss auch daraus eine andere Feier werden: Dass sie sich am Tage der Weihe oder am Tage der hl. Märtyrer ... Hütten aus Baumzweigen um diejenigen Kirchen bauen, die aus den Heiligtümern entstanden sind, und den Festtag mit frommen Festmahlen begehen und nicht mehr Tiere dem Teufel opfern ...Denn zweifellos ist es unmöglich, schwerfälligem Verstand alles auf einmal wegzunehmen …

Schon zu Zeiten Karls des Großen hatten Klügere eine echte Bekehrung statt äußerem Religionswechsel angemahnt, wieweit freilich mit wirklichem Erfolg, lässt sich historisch kaum entscheiden. Denn was der Mensch privatim denkt, wie er fühlt und von Herzen glaubt, muss nicht mit der öffentlich geäußerten und vorgegebenen Haltung übereinstimmen.

… der Glaube ist eine Sache der Freiwilligkeit, nicht des Zwanges. Man kann den Menschen zum Glauben ziehen, nicht zwingen. Er kann zur Taufe gezwungen werden, aber das ist kein Fortschritt im Glauben … Daher müssen die Prediger der Heidenvölker mit friedlichen und klugen Worten den Glauben lehren …

Wenn man das sanfte Joch Christi und seine leichte Last dem störrischen Sachsenvolk mit solcher Beharrlichkeit predigen würde, mit der man die Zehnten eintreibt und strenge Bußen für kleine Vergehen gegen das Edikt fordert, dann würden sie vielleicht das Sakrament der Taufe nicht verabscheuen. Sollen doch endlich die Glaubenslehrer von den Beispielen der Apostel lernen; sie sollten Prediger, nicht Plünderer sein.

Zu solch harschen Worten griff Alkuin, der große Lehrer am Hofe Karls d. Gr. 796, in einem Brief, zu dem ihn die mangelnden Erfolge der mit Gewalt vorangetriebenen Sachsenmission veranlassten. Was damals versäumt wurde, wurde erst recht im späteren Mittelalter nicht mehr aufgearbeitet, in Zeitläufen, die einerseits große Anstrengungen zu intellektuellen Fortschritten machten, in denen aber andererseits auf die allgemeine Volksbildung viel zu wenig Energie verwandt wurde.

 

Eine zwanghafte von Gespenstern beherrschte Welt

Die Kirche war im Hohen Mittelalter massiv als Verfolgerin von Häretikern be-sonders in Italien, Frankreich und Spanien tätig, wo sie durch ihre Inquisitions-verfahren unsägliches Leid verbreitete. Zudem schuf sie mit dem geistlichen Pro-zessrecht, wie sie es in den Ketzerprozessen anwandte, ein Instrumentarium, das eine unheimliche Spätwirkung in den Hexenverfolgungen entfalten sollte.

Diese Spätwirkung kam vor allem durch vier Elemente: a) die allen Gläubigen eingeschärfte Anzeigepflicht von häretischen Vorgängen, die zu einem üblen Denunziatiationswesen führte; b) die praktische Unmöglichkeit einer Verteidigung durch Anwälte oder Beistände, weil diese sich selbst als Beistände des Bösen schuldig gemacht hätten; c) das Offizialprinzip der Inquisition, durch das die geistlichen wie weltlichen Ämter verpflichtet wurden, Häretiker auf-zuspüren und vor Gericht zu ziehen; und schließlich d) die Folter zur Er-zwingung von Geständnissen. Hierin glaubte die Kirche ihren Theologen, die das ‚compelle intrare‘ (‚nötige sie einzutreten‘) des Gleichnisses vom Hochzeitsmahl (Lk14,23) allzu wörtlich interpretierten und folgerten, das Gottesreich und das Heil des Einzelnen erforderten notfalls Zwang und Gewalt gegen Abweichler . 1224 erließen außerdem Papst Gregor IX. und Friedrich II. für die Lombardei ein gemeinsames Ketzergesetz, das die Gerichtsbarkeit dem zuständigen Bischof und deren Exekution dem 'weltlichen Arm', dem zuständigen Landesherren übertrug - welches System sich bis in die Mitte des 16. Jhs. in ganz Mitteleuropa erhielt, ab 1252 (ermächtigt durch Innozenz IV.) unter Einsatz der Folter. 1323 erfolgte die Heiligsprechung des Thomas von Aquino durch Johannes XXII Hatte dieser große Theologe vor der persönlichen Entscheidung des Einzelnen auch den größten Respekt, in der Beurteilung der Häretiker und in Dämonen-vorstellungen war er Kind seiner Zeit. Der doctor angelicus hielt es nämlich durchaus für möglich, dass der Teufel in einen Menschen fahre. In seinen Quaestiones CVI - CXIV der Summa Theologica behandelte er die Geistwesen, Engel wie Dämonen; liest man diese Texte, so ist dort eine Vorstellungswelt zu finden, die ins Grobe gewendet den Vorstellungen der Hexenverfolger recht nahe kommt. Und die hatten für die Hexenfrage inzwischen eine allen einsichtige theologische Lösung gefunden: Im Ketzer - so erklärten sie - errichte der Fürst des Bösen sozusagen seine Residenz und der Ketzer werde dadurch zum Repräsentanten des Teufels. So konnte 3 Jahre nach der Heiligsprechung des Thomas der gleiche Johannes XXII das ‚crimen magiae‘ als Häresie definieren (1326). Und nun verbreitete sich in ganz Westeuropa die Vorstellung von den incubi, den in die Menschen sich einnistenden Teufeln, und dem von ihnen aufgebauten häretischen Bünden, wir würden modern sagen, vom Netzwerk des Teufels. Und dieser Teufelsbund - so sagte man - halte seine Treffen an Hexensabbaten ab, in orgiastischen und sexuell gefärbten Feiern unter Linden am Bach, und wie das Gottesreich in der Eucharistiefeier sich selbst feiert, feiere der Satansbund sich in der Schwarzen Messe: Häresie in Reinkultur bedrohe das Gottesreich. An haereticis sint tolerandi? hatte noch Thomas gefragt. Jetzt waren keine theoretischen Fragen mehr zu stellen, jetzt war die Inquisition zuständig - den Dominikanern und Franziskanern anvertraut - und befragte, notfalls unter der Folter - und was sie verurteilte, richtete gehorsamst der weltliche Arm. Wandelten sich die allgemeinen Vorstellungen und ihnen gemäß die auf den Alltag der mittelalterlichen Gesellschaft einwirkende Rechtsprechung der Kirche, so wandelten sich in deren Nachfolge die staatlichen Ordnungen, Gesetze und Rechtsvorstellungen. Der aus den Ketzerverfolgungen erstarkt hervorgegangene Inquisitorenorden der Dominikaner blieb an der Spitze dieser Entwicklung. 1484 bewegten zwei seiner Mitglieder, die Elsässer Heinrich Krämer und Johann Sprenger, Papst Innocenz VIII zu einer Bulle, mit der dieser sie zur Ausrottung der Hexensekte in Deutschland bestellte, und 1486 veröffentlichten diese beiden das Buch ‚Malleus maleficarum', den berüchtigten 'Hexenhammer', der in der gleichzeitig aufblühenden Buchdruckerkunst 29 Auflagen erlebte. Nicht zuletzt weil diesem Buch ein Abdruck der Bulle Innozenz VIII. vorangestellt war, konnte Krämers und Sprengers ‚Enzyklopädie der Dämonologie‘ einen ungeheuren Einfluss gewinnen, denn die Autorität dieses Buches lastete 300 Jahre auf Europa. Wer nur etwas von der scholastischen Methode versteht, wird bei der Lektüre dieses Werkes die messerscharfe Logik und den glasklaren Aufbau des ihren Regeln folgenden schrittweisen Argumentierens bestaunen; wie ein gotisches Gebäude aus haargenau bis in alle denkbaren Verästelungen der juristischen Materie schlüssigen Pass-Stücken errichtet, kommt dieses Buch zu seinen schrecklichen Ergebnissen. Ein leider sehr unglücklicher Beweis, dass man mit der besten Logik von einem falschen Ausgangspunkt – wie ihn die animistische Weltsicht darstellt – zu einem in sich logischen und schlüssigen Schreckens-system kommen kann; es ist der Weg, auf dem man Ideologien erzeugt. Der grausame weltliche Arm Vor allem: Ohne dieses Buch wäre die Carolina, die 1532 von Kaiser Karl V. erlassene ‚Peinliche Gerichtsordnung‘, auf den Reichstagen zu Augsburg und Regensburg weder so auf-gerichtet noch beschlossen worden. Diese für Jahrhunderte gültige Strafprozessordnung wollte den Fortschritt. Sie schaffte das magische Personalprinzip der Überführung eines Beschuldigten durch die Stärke der Zeugen - im Gottesurteil durch Gottes unbezweifelbare Autorität - ab und setzte an dessen Stelle einzig die Überführung durch den Beweis, und zwar durch Eingeständnis und zwei Zeugen - was eine große Verbesserung war, und eine Forderung des Laterankonzils (1215) staatlich sanktionierte. Gleichzeitig jedoch führte diese Verbesserung zu schrecklichem Rückschritt, indem sie die Folter reichsstaatlich institutionalisierte, wenn auch eingeschränkt auf den wenn unbeweislichen, dann doch höchst verdächtigen, ja fast gewissen Tatbestand. Das führte dann zu einer schrecklichen Strafprozesspraxis, die sich besonders in den Hexenpro-zessen zeigte, die durch die Carolina den geistlichen Gerichten entzogen und ganz Sache der weltlichen Obrigkeiten wurde. Zum Tatbestand der Zauberei bestimmte die Carolina im 109 Artikel: Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man strafen vom leben zum todt, vnd man soll solche straf mit dem fewer thun. Wo aber jemandt zauberey gebraucht, vnnd damit niemant schaden gethan hett, soll sunst gestrafft werden, nach gelegenheit der sach, darinnen die vrtheyler radts gebrauchen sollen, wie vom radt suchen hernach geschriben steht. Daraus nun zu folgern, fortan seien Prozesse und Hinrichtung der Hexen ja ganz Sache des Staates und damit der Verantwortung der Kirche entzogen gewesen, wie Herr Hecker das schon getan hat, ist eine absolute Verkennung der Wirklichkeit. Zwar war das theoretisch und institutionell so, doch waren in den weltlich regierten Staaten des Reichs überall immer wieder Geistliche als Gutachter in die Prozesse verwickelt, ganz abgesehen davon, dass die kirchliche Verkündigung dem Hexenwahn nicht widersprach. Und in den geistlich regierten Staaten (das waren die durch Bischöfe regierten katholischen und die durch lutherische und reformierte Landesherren, die zugleich Oberhäupter ihrer Landeskirchen waren, regierten Staaten) war keinerlei Trennung von Kirche und Staat vorhanden. Im Gegenteil. Wie die neuesten Forschungen ergeben haben, ging Ende des 16. Jhs.. die erste Hauptwelle der massenhaften Hexenhinrichtungen um 1580 vom Erzbistum Trier aus, und zwar unter aktiver Teilnahme der geistlichen Führung, und griff von dort auf die anderen Gebiete des Reiches über. Als nämlich im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts nasse Sommer und kalte Winter, Seuchen (Pest) und Hungersnöte die Bevölkerung an Mosel und Lahn zur Verzweiflung brachten, tauch-ten überall Verdächtigungen auf, hier sei Zauberei im Spiel und auch, es hätten sich verbreitet Hexenbanden gebildet. Traditionell wehrten die kirchlichen Behörden zunächst ab, wie Trier seit dem 15. Jahrhundert bei Inquisitoren im Geruche stand, ihnen beim Einschreiten gegen Zauberer und Hexen die größten Schwierigkeiten zu bereiten. Doch inzwischen standen an der Spitze des Bistums die Erzbischöfe Jakob von Eltz (1567-81) und Johann von Schönenberg (1581-99), Regenten, die sich beide in Auseinandersetzungen für die Gegenreformation besonders hervortaten, darin ihr Weihbischof Peter Binsfeld (1580-1598) sie noch zu übertreffen suchte. Gerade Binsfeld wurde zu einem fanatischen Kämpfer gegen Hexen. 1589 verfasste er ein Traktat, das nach einer langen Einleitung, in der er auf scheinbar kritische Fragen antwortend die Hexenlehre ausbreitete, sich vor allem prozes-sualen Fragen zuwandte, besonders der Folter, z. Bsp. ob es tunlich sei, von Gefolterten Beschuldigte, gegen die sonst keine Beweise vorlägen, zu foltern, um sie zu prüfen, was er bejahte. Weihbischof Binsfelds Tractatus de confessionibus maleficorum et sagararum erschien 1589; die erste deutsche Übersetzung Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen erschien bereits 1590 in Trier und eine zweite 1591 in München, der 8 Auflagen beschieden waren, die man insgesamt auf 6 000 verkaufte Exemplare schätzt. Das Werk galt ein Jahrhundert als das Standardwerk für Hexenprozessfragen. Sein Buch hatte Binsfeld aus persönlicher Erfahrung geschrieben, denn die von ihm darin vorgetragenen Fälle und Argumente waren weitgehend einem Prozess in Trier entnommen, mit dem er gegen einen persönlichen Gegner vorgegangen war, einen Dr. Flade, und es sollte u. a. dessen Verurteilung und Hinrichtung rechtfertigen. Weihbischof Binsfeld trug nämlich persönlich im Trierer Raum zur Hexenverfolgung entscheidend bei, und damit zu der Verfolgungswelle, der schon bis 1596 fast 1000 Menschen zum Opfer fielen. An der Mosel kam es zu ganzen Prozessketten, deren eine allein aus dem Dorf Ruwer 47 Opfer verschlang. Zu der Zahl 1000 sind noch die etwa 1500 Hingerichteten hinzuzuzählen, die als Eigenleute dem Kloster St. Maximin in Trier zugehörten. Ihre Prozessakten füllen die so genannten Musil-Register in den Staatsarchiven Koblenz und Trier. Auch in den deutschen Ländern, die sich der Reformation zugewandt hatten, blieben Geistliche entscheidend in die Prozesse gegen Hexen und Zauberer eingebunden. Wie sich – um eine Beispiel anzuführen – aus mir aus dem Jahre 1590 vorliegenden Prozessakten gegen Frauen aus Offheim ergibt, wurden die Frauen zunächst von dem für sie zuständigen Gericht beim Amt Diez verhört. In nach Meinung der Richter klaren Fällen entscheidet dieser und kommt es rasch zur Hinrichtung. Interessant ist aber der Fall der jugendlichen Barbara Croden, die mit ihrer Mutter und den anderen Frauen gleichfalls in Diez angeklagt wurde, vom Diezer Gericht jedoch gegen Cution freigelassen wurde. Auf erneute Anklagen bringt man sie nach Dillenburg, wo sie längere Zeit von einem gräflichen Untersuchungsrichter verhört wird. Die Verhöre ziehen sich hin, sie wird von Folterknecht und Scharfrichter bedroht und gesteht wirres und unmögliches Zeug, wird mit ihrer Mutter und anderen Beschuldigten konfrontiert. Dann wird der offiziell ein von Richter und zwei Schöffen geführtes Verfahren eröffnet, das aber sich trotz ungeheurer Anschuldigen nicht sicher ist, so dass ein Geistlicher, ein Herr Wilhelm, aus Marburg zu Rat gezogen wird, dem gegenüber sie alles inzwischen Eingestandene leugnet. - Nach den Akten bleiben die eigentlichen Entscheidungsgründe im Dunkeln – aber Barbara Croden wird unerwartet entlassen, und zwar unter der Bedingung offener Kirchenbuße, die ihr als lange Reihe frommer Übungen und fleißigen Lernens auferlegt wird. Schließlich wird sie vor der versammelten Kirchengemeinde in Niederhadamar von ihrem zuständigen Pfarrer, der sie fortan zu betreuen hat, ihrem Vater zurückgegeben. Wenn das aber möglich war, und zwar inmitten einer höchst aufgeheizten Atmosphäre, warum blieb solch eine Lösung ein so seltener Einzelfall? Gegen Ende des 16. Jhs. War die Situation inzwischen so hoffnungslos verfahren, dass kritische Stimmen sich kaum noch erhoben, weil dies eine Gefahr für Laib und Leben bedeute. Hatten früher die päpstlichen Hexenjäger Krämer und Sprenger noch die Zuträger zu den In quisitionsgerichten mit einem 100-Tage-Ablass ködern müssen, so stieg die Anzeigeflut zuletzt so hoch, dass die Hexentürme überquollen und die Richter zeitweise mit den Prozessen nicht nachkamen. Wie der Wahn endlich ausstarb Wie sehr gerade die Kirchen als geistige Trendsetter wirkten - und wie groß deshalb ihre von Papst Johannes Paul II. eingestandene und beklagte Mitschuld an den dargestellten Vorgängen war - erhellen auch die Umstände des Endes der Hexenverfolgungen. Bis dahin sollten jedoch noch mehrere Verfolgungswellen über Deutschland hinweggehen, nach dem ersten Höhepunkt um 1590 mit weiteren um 1610 und der letzten um 1630, nach der Hexenprozesse nur noch vereinzelt oder nur noch lokal gehäuft nachzuweisen sind, letztmals Ende des 18. Jhs. Nachdem nämlich Rom sich in einer Instruktion kritisch zu den Hexenprozessen äußerte, nachdem in Frankfurt 1632 des Jesuiten Friedrich von Spees 'Cautio criminalis de processibus contra sagas' (Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse) erschienen war, da verboten EB [ohann Philipp von Schönborn 1642 die Hexenverfolgung im Würzburger und 1647 im Mainzer Bistum und 1652 im Trierer Bistum EB Karl Kaspar von der Leyen, und damit ging das menschen-feindliche Treiben dann jeweils auch langsam zu Ende. Übrigens starb zu eben dieser Zeit im Kloster St. Maximin der Kölner Priester Cornelius Loos als Gefangener, weil er im Geburtsjahr Spees eine Schrift 'Von wirklicher und vorgetäuschter Zauberei' gegen den Hexenwahn veröffentlicht hatte. Und im Hadamarer Land ? Unser Hadamarer Land war an dem Trierer Geschehen nur indirekt beteiligt. 1564 war es im Diezer Vertrag aus dem EB Trier ausgeschieden und mit der ganzen Grafschaft Nassau-Dillenburg erst lutherisch, dann kalvinistisch geworden. Doch die protestantischen Kirchenbehörden wurden von dem gleichen Wahn ergriffen wie die katholischen. 1581 warnte der Dillenburger Graf noch, bei Hexenprozessen nur ja die nötige kritische Sorgfalt walten zu lassen, was aber nicht viel half. In einer ersten Welle von Prozessen ließ man die Beschuldigten (zum mindesten in Zweifelsfällen) durch Marburger Räte verhören und beurteilen, bevor es in den Amtsstädten zu den eigentlichen Urteilen kam. Später, bis in den 30-jährigen Krieg hinein, gingen die Amtsstädte selbständiger vor und die Urteile mehrten sich, zusammen viele Hundert in ganz Nassau. Auch in Hadamar. Auch noch nachdem zu Beginn des 30-jähr. Krieges Hadamar unter Johann Ludwig selbständig und wieder katholisch geworden war, fanden in Hadamar einzelne Hexenprozesse mit tödlichem Ausgang statt. Das Tagebuch der Hadamarer Jesuiten erwähnt noch nach diesem Krieg eine Reihe von Fällen, 1699 den letzten, - ohne jede Äußerung von Kritik oder auch nur Zweifel an der Richtigkeit der Vorgänge. Und noch lange nach Gründung des Limburger Bistums war bei in dem Hadamarer Land Ansässigen ein Gebetbuch in frommen Gebrauch, in dem von vorne bis hinten alle die Vorstellungen gepflegt wurden, die Jahrhunderte vorher zu den hier berichteten Missetaten geführt haben. Das geht daraus hervor, dass auf zwei leeren Vorderseiten die Familienereignisse einer mir bekannten Bauernfamilie der Jahre von 1850 – 1871 eingetragen sind.

Noch 1753 hielt der Güldene Himmelsschlüssel, das von Pater Martin Cochem Capucin. Ord. herausgegebene und hierzulande weit verbreitete volkstümliche katholische Gebetbuch die Gläubigen Zur Zeit des Ungewitters zu folgendem Gebet angehalten:

Beschwörung des Ungewitters

Diese Wort sprich stehend, mit grossem Ernst und Vertrauen; und wo du ein +Creutzlein findest, da mache das Zeichen des H.Creutzes wider die Wolcken :

Ich beschwöre euch, O ihr Wolcken und Ungewitter, durch die Allmacht Gott des Vat+ters, durch die Krafft Gott des Soh+ns, und durch den Gewalt Gott des Heiligen Gei+stes; daß ihr ablasset zu wüten, und die Menschen zu erschröcken.

Imgleichen beschwöre ich euch auch durch die Nägel und das Speer, welche die Händ, Füß und Seiten Christi am Creutz haben durchstochen, und mit dessen rosenfarben Blut seynd geheiliget und consecriret worden, daß ihr keinen Hagel werffen noch schaden sollet unsern Aeckern, Weinbergen, Gärten, Feldern, Bäumen, Wäldern, Häusern, Scheuern, noch allem dem, was menschlichen Gebrauch nützlich und nothwendig ist.

Imgleichen beschwöre ich euch auch, leydige Teuffel! durch den Namen unseres Herrn Jesu Christi, und durch duie Krafft seines heiligen Creutzes, dessen Zeichen ich zu euerem Schröcken wider euch mache + daß ihr keinen Gewalt haben sollet in d en Wolcken des Himmels, noch in Erweckung der Winden, noch in Verursachung des Hagels, noch in Verschaffung der Blitzen und Donnern, weder durch euch selbsten, noch durch euere Mit-Gesellen, noch durch Hexen und Zauberer.

Und diß befehle ich euch als ein Glied der Catholischen Kirchen, welcher Christus allem Gewalt über euch leydige Teuffel gegeben hat. Ich befehle euch auch nicht in meinem Namen oder Gewalt, sondern im Namen und Gewalt aller frommen Priestern und Dienern der Kirchen. Im Namen und Gewalt aller Engeln und Heiligen, im Namen und Gewalt der unbefleckten Jungfrauen Mariä und ihres gebenedeyten Sohns Jesu Christi. Und über alles im Namen und Gewalt Gottes des Vat+ters und des Soh+ns und des Heiligen Gei+stes, Amen.

Jetzund besprenge dich und das Zimmer mit dem Heiligen Weyhwasser. Sprenge auch dasselbige in dem Lufft in Gestalt eine Creutzes …

 

Das hier mit seinen Seiten 539/540 zitierte Gebetbuch des Kapuziners Martin von Cochem (1634-1712) dessen Werke bis ins 20. Jh. nachgedruckt wurden, beginnt mit dessen Erklärung des Fegfeuers, in der er drei Erzählungen aus dem Mittel-alter wiedergibt, in denen drei Männer das Fegefeuer besuchen und zurückkehren, um von den greulichsten Martern und Quälereien durch die Teufel zu berichten.

 

 

 

 

 

 

Die lokale Geschichtsschreibung hat von den Trierer Vorgängen bisher kaum Notiz genommen. Herr Hecker bringt in seinen Artikeln Tupfer aus allen möglichen Texten, aus verschiedenen Perioden und verschiedenen politisch-kirchlichen Konstellationen. Einer davon ist die 'Entdeckung dieser frühneuzeitlichen 'Bürgerinitiativen', womit er vereidigte Ausschüsse meint, die sich ab 1628 in nassauischen Hexenakten nachweisen lassen, deren Einrichtung und Zusammensetzung aber bislang weitgehend unerforscht ist. Soviel scheint aber gewiss, dass auch sie zuerst im Erzbistum Trier vorkamen, und sich dort unter Glockenläuten vor den Rathäusern einschwören ließen; z. B. in Villmar, am 30. 6. 1643 (3 Kläger und 4 Geschworene), und erneut am 13. Juni 1652. Dieser Villmarer Ausschuss schaffte auch wirklich 2 Frauen nach Koblenz zur Aburteilung, musste dort aber ganz enttäuscht erfahren, dass die Prozesse inzwischen abgeschafft waren. Was lässt sich aus diesen Ausschüssen schließen? Natürlich kamen die Anzeigen an die Ausschüsse und Ämter aus der Bevölkerung, woher sonst? Schon 1582 hatte Graf Johann VI von Dillenburg seine Amtmänner aufgefordert, sich bei Klagen der Bevölkerung bei den Heimburgen und Geschworenen genau zu erkundigen, bevor sie eine Klage überhaupt zuließen. Auch die Ausschüsse sollten wohl solch eine Erkundigungsinstitution sein, um Beschuldigungen aus niederen Motiven das Wasser abzugraben. Praktisch wurden sie jedoch zu Aufspür-Gremien, die nicht kritisch nachprüften, sondern zusätzliche Belastungspunkte suchten, weil sie selbst vom Hexenwahn infiziert waren. Diese 'Ausschüsse' im 17. Jh. waren landesherrliche Einrichtungen, wie z. B. die Landesausschüsse zur Landesverteidigung im 30-jähr. Krieg, mit Bürgerbewegungen hatten sie nichts zu tun. Formal könnte man sie mit ehrenamtlich wirkenden Gruppen vergleichen, denn ihre Leiter waren von der Obrigkeit ernannt. Zusammenfassung

Als sich vom 14. Jh. an durch mehrere Jahrhunderte Naturkatastrophen und Seuchen, ungewöhnliche Klimaschwankungen und Missernten häuften, für deren Ursachen man keine Erklärungen hatte und sogar die Gebildeten dafür allenfalls einen strafenden Gott verkünden konnten, setzten sich unterschwellig erhalten gebliebene, aus der Vorzeit stammende magische Erklärungsmuster wieder durch: An all dem konnte nur der Teufel mit seinem Dämonenheer schuld sein. Der versuche die Menschen, gaukele ihnen Glückseligkeiten vor und verlange dafür einen Pakt, nach dessen Abschluss der Mensch teuflisch besessen sich und anderen die größten Bosheiten und schlimmsten Übel zufüge.

Je nach Ansicht, hatten die Betroffenen zur Auswahl, sich entweder von Gott gestraft oder vom Teufel und seinem Rattenschwanz gejagt zu fühlen. Und in beide Richtungen unterstützten größere oder kleinere Gruppen in den Kirchen mit frommen oder ängstigenden Erklärungen und Sprüchen die jeweilige Erklärung.

Hexenwahn und -verfolgung können weder auf eine einzige Ursache zurückgeführt werden, noch kann man die Schuld dieser oder jener Institution anrechnen. Ein ganzes Geflecht von Bedingungen und Abhängigkeiten führte zu den beklagenswerten Ereignissen, allzu viele haben auch durch persönliche Inte-ressen und Versagen dazu beigetragen, viele auch, deren Worte und Taten erst Jahrhunderte später die schrecklichen Folgen hatten. Je nüchterner wir nun die historischen Vorgänge in ihren jeweiligen Zeitumständen zu klären versuchen, desto genauer werden die jeweiligen Verantwortlichkeiten - auch der Kirchen, aber auch anderer - beschreibbar. Daraus können wir lernen, denn wir sind die Verantwortlichen für unsere Zeit, wir müssen unsere Gegenwart gerecht und friedlich gestalten und dürfen die Zu- kunft nicht verwirken. Die heutigen Bürgervertretungen sind keine Folgeerscheinungen der einstigen Unteranenausschüsse – was sollen da Gedenktafeln und Ehrenerklärungen? Da halte ich lebendiges Bilder der vergangenen Zeiten, lebensvolle Darstellungen der geschichtlichen Vorgänge für eine weit bessere Form, den oftmals Namenlosen ein menschliches Gesicht zu geben. Deshalb ist eine vorurteilslose historische Aufarbeitung der Vergangenheit Sache der Historiker, die weiterhin große Beachtung verdient. Wenn sich daraus eine künstlerische Darstellung der vielen namenlosen Schicksale etwa Form eines Romans - wie der im vorigen Jahr von Nicole Steyer über die Idsteiner Hexenverfolgungen geschriebene Roman Die Hexe von Nassau – ist das zweifellos weitaus wirksamer als dieses oder jenes Denkmal. Denn letztlich muss es doch allen und jedem darum gehen, dass wir alle darauf achten, dass sich keine modemen Hexenjagden anbahnen, dass wir alle keine Gruppen pauschal ins Abseits schieben, dass uns allen keine Verteufelung einleuchtet, dass wir uns keiner Verhetzung schuldig machen, auch nicht verbal. Benutzte Literatur Baschwitz, Kurt, Hexenprozesse, München 1966

Binsfeld, Petrus, Suffraganbischof von Trier, Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen. Ob vnd wie viel denselben zu glauben. München 1542

Brown, Peter, Die Entstehung des christlichen Europa, München 1999

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Franz, Gunther und Irsigler, Franz (Herausgeber), Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein-Mosel-Saar, Trier : Spee, 1995, (Trierer Hesenprozesse Bd. 1)

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